Gleichstellung
Chancengleichheit verwirklichen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern: Diese Ziele sind zentrale Anliegen des HZI. Bei diesen wichtigen Aufgaben unterstützt und berät die Gleichstellungsbeauftragte die Geschäftsführung.
Ziel ist es, die Potenziale von Frauen und Männern zu erkennen und gleichermaßen zu nutzen sowie darüber hinaus Strukturen zu schaffen, die es allen ermöglichen gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzuhaben.
Zu meinen grundlegenden Aufgaben am HZI und seinen Standorten gehört es, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen sowie Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Darüber hinaus unterstütze ich Mitarbeitende dabei, die Anforderungen von Beruf und Familie miteinander zu vereinen. Das Innovations- und Qualifikationspotential von Frauen zu fördern und eine Steigerung der Gleichstellungsmotivation und -kompetenz bei Führungskräften zu erreichen sind weitere zentrale Ziele meiner Arbeit. Gleichstellung sollte als eine Gemeinschaftsaufgabe verstanden werden, für die alle Beschäftigten und Führungskräfte Verantwortung tragen.
Den rechtlichen Hintergrund der Gleichstellungsarbeit am HZI bilden verschiedene Gesetze und Vereinbarungen.
Die „Ausführungsvereinbarung zum GWK-Abkommen über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung“ (AV-Glei) regelt, dass die Grundsätze des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) auch für die von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Forschungseinrichtungen gelten und Anwendung finden.
Für ein faires Arbeitsumfeld engagieren sich neben dem Gleichstellungsbüro verschiedene Vertretungen wie das Familienbüro, der Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung.
Weitere Informationen zur Gleichstellung finden Sie im Gender Equality Plan des HZI.
Kontakt
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Eine zentrale Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe aller Beschäftigten am Arbeitsleben ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zur Förderung dieser Vereinbarkeit praktiziert das HZI flexible Arbeitszeitmodelle wie Teilzeit- und Telearbeit. Zusätzlich hat das Zentrum zur Unterstützung seiner Mitarbeitenden mit Familienpflichten ein Familienbüro eingerichtet.
Eltern-Kind-Büro
Das Eltern-Kind-Büro auf dem HZI-Campus bietet Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, in Betreuungsnotfällen Kinder mit zur Arbeitsstelle zu bringen und hier selber kurzzeitig zu betreuen. Das Büro ist mit einem Computer-Arbeitsplatz sowie einem Spielbereich ausgestattet. Das Büro befindet sich im Erdgeschoss des Gründerzentrums. Weitere Informationen und Nutzungsverabredungen finden Sie im Intranet.
Arbeitskreis
Der Arbeitskreis: „AK FR.E.CH.“ (Arbeitskreis für Frauenförderung, Emanzipation und Chancengleichheit) besteht aus bis zu zehn Vertreterinnen. Sie werden alle vier Jahre von den weiblichen Beschäftigten gemäß der „Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit“ gewählt. Die Vorsitzende des Arbeitskreises ist die Gleichstellungsbeauftragte. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte und die Vertrauensfrauen sind nach der Geschäftsordnung AK FR.E.CH. ebenfalls gesetzte Vertreterinnen.
Das Team unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte und die Geschäftsführung bei der Förderung der Chancengleichheit. Ihre übergeordneten Themen sind Gleichstellung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Verbesserung der beruflichen Situation - insbesondere von Frauen - am HZI.