Unsere Forschung
Die HZI-Technologieplattform „Vergleichende Medizin“ ist zuständig für die tiergerechte Haltung und Versorgung der Labortiere. Wir ermöglichen es den Wissenschaftler:innen des HZI, Infektionsexperimente an Mäusen und Hamstern bis zur Sicherheitsstufe S3 durchzuführen.
In unseren Einheiten werden Mäuse unter ständig überwachten, standardisierten Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtrhythmus) in einzeln belüfteten Käfigsystemen (IVC) unter sogenannten Barrierebedingungen gehalten. So können wir sicherstellen, dass sie nicht ungewollt mit Krankheitserregern in Kontakt kommen können. Die Barrieren sind strikt gegen die Außenwelt abgeschottet und werden mit steril gefilterter Luft belüftet. Zur Versorgung der Tiere benötigte Materialien werden sterilisiert, der elektronisch geregelte Zutritt ist nur eingewiesenen Personen erlaubt und erfordert unter anderem einen vollständigen Kleidungswechsel.
Die Hygienemaßnahmen schützen aber nicht nur unsere Tiere vor Krankheiten – im Gegenzug ist auch sichergestellt, dass bei der Durchführung von Infektionsexperimenten keine Krankheitserreger in die Außenwelt gelangen können. Dazu gehört auch, dass alle gebrauchten Materialien, beispielsweise benutzte Einstreu oder Futterreste, durch Autoklavieren sterilisiert werden, bevor sie die Einheiten wieder verlassen.
Die Haltung der Versuchstiere und die Durchführung von Tierversuchen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, beispielhaft genannt sind hier das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung und die Direktive 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Hierbei wird die Tierhausleitung durch die Tierschutzbeauftragte und den Tierschutzausschuss unterstützt.
Unsere Forschung
Die HZI-Technologieplattform „Vergleichende Medizin“ ist zuständig für die tiergerechte Haltung und Versorgung der Labortiere. Wir ermöglichen es den Wissenschaftler:innen des HZI, Infektionsexperimente an Mäusen und Hamstern bis zur Sicherheitsstufe S3 durchzuführen.
In unseren Einheiten werden Mäuse unter ständig überwachten, standardisierten Bedingungen (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Lichtrhythmus) in einzeln belüfteten Käfigsystemen (IVC) unter sogenannten Barrierebedingungen gehalten. So können wir sicherstellen, dass sie nicht ungewollt mit Krankheitserregern in Kontakt kommen können. Die Barrieren sind strikt gegen die Außenwelt abgeschottet und werden mit steril gefilterter Luft belüftet. Zur Versorgung der Tiere benötigte Materialien werden sterilisiert, der elektronisch geregelte Zutritt ist nur eingewiesenen Personen erlaubt und erfordert unter anderem einen vollständigen Kleidungswechsel.
Die Hygienemaßnahmen schützen aber nicht nur unsere Tiere vor Krankheiten – im Gegenzug ist auch sichergestellt, dass bei der Durchführung von Infektionsexperimenten keine Krankheitserreger in die Außenwelt gelangen können. Dazu gehört auch, dass alle gebrauchten Materialien, beispielsweise benutzte Einstreu oder Futterreste, durch Autoklavieren sterilisiert werden, bevor sie die Einheiten wieder verlassen.
Die Haltung der Versuchstiere und die Durchführung von Tierversuchen unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, beispielhaft genannt sind hier das Tierschutzgesetz, die Tierschutz-Versuchstierverordnung und die Direktive 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Hierbei wird die Tierhausleitung durch die Tierschutzbeauftragte und den Tierschutzausschuss unterstützt.
Service
Tierhaltung im Full Service durch ausgebildete Tierpfleger:
- tiergerechte Haltung und Versorgung der Labortiere (Füttern, Tränken, Säubern der Käfige)
- tägliche Tierpflege und -kontrolle
- Betreuung von Zuchten
- Gewinnung von Blut- und Gewebeproben
Gesundheits- und Hygieneüberwachung der Tierbestände durch Tierärzte, mit zusätzlicher Unterstützung durch die Mauspathologie
Organisation von Tiertransporten (Im- und Export)
Laborleistungen
- Hygienische Sanierungen
- Kryokonservierung von Mauslinien (Embryonen, Sperma)
- In vitro Fertilisation
- Embryotransfer zur Generierung transgener Linien (-> Transgenservice Maus)
Unterstützung von Versuchsdurchführenden durch
- Versuchstierkundliche Basiskurse
- Versuchstierkundliche Kurse für Versuchsdurchführende
- Vorträge und Seminare für die kontinuierliche Weiterbildung
Marina Greweling-Pils
Marina Greweling-Pils hat an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der École Nationale Veterinaire de Lyon (Frankreich) Tiermedizin studiert und das Studium im Jahr 2004 abgeschlossen. Ihre PhD Arbeit fertigte sie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung an. Schwerpunkt ihrer Arbeit am HZI war die Forschung an Colitis und Infektionen. In der Post Doc Zeit forschte Frau Greweling-Pils zum Thema Toleranzinduktion bei Transplantationen an der Medizinischen Hochschule Hannover. Im Jahr 2009 kam sie zurück zum HZI als stellvertretende Tierhausleiterin. Seit 2011 leitet sie die Mauspathologie Plattform.
Team
Tierschutzausschuss
Am HZI gibt es 4 Tierschutzbeauftragte. Die Aufgabe der Tierschutzbeauftragten ist es, die Balance zwischen Forschungsfreiheit und Tierschutz zu gewährleisten. Das bedeutet auf der einen Seite, die Forschung für den medizinischen Fortschritt zu ermöglichen, und auf der anderen Seite dafür zu sorgen, dass dafür so wenig Tiere wie möglich eingesetzt und so gut wie möglich behandelt werden. Dafür ist es entscheidend, durch Fortbildungen und wissenschaftlichen Austausch immer auf dem neuesten Stand zu sein und Neuentwicklungen schnell und sinnvoll umzusetzen. Das grundlegende Prinzip der Arbeit der Tierschutzbeauftragten ist das sogenannte „3R“ Prinzip: „Replace, Reduce, Refine“. Das bedeutet, dass Tierversuche möglichst durch Alternativmethoden ersetzt werden, die Tierzahlen in den benötigten Versuchen so gering wie möglich gehalten werden, und bei den noch notwendigen Versuche das Wohlbefinden der Tiere verbessert wird.
Der Tierschutzausschuss ist dazu da, die Tierschutzbeauftragten bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Er setzt sich aus den Tierschutzbeauftragten, vier Wissenschaftlern, zwei Tierpflegern und der Assistentin der Tierschutzbeauftragten zusammen.
Der Tierschutzausschuss tagt mehrmals pro Jahr und beschäftigt sich intensiv mit der praktischen Umsetzung von 3R in unserer Tierhaltung. Ein Beispiel ist die Probennahme zur Genotypisierung. Wir züchten und halten am HZI ca. 600 verschiedene gentechnisch veränderte Mauslinien. Diese Tiere lassen sich äußerlich nicht unterscheiden, daher ist eine individuelle Markierung der Tiere notwendig. Am HZI wird dazu die weltweit verbreitete und etablierte Methode der Ohrmarkierung mittels kleiner Ohrstanzen verwendet. Für die Genotypisierung dieser Tiere ist eine Gewebeprobe zur Gewinnung von DNA notwendig, diese Probennahme erfolgte bislang, wie international üblich, über eine Schwanzspitzenbiopsie, bei der ca. 2mm der Schwanzspitze entnommen werden. Der Tierschutzausschuss hat nun beschlossen, dass möglichst viele Genotypisierungsverfahren auf das ohnehin anfallende Material aus der Ohrmarkierung umgestellt werden. Somit wird den Tieren die Biopsie der Schwanzspitze erspart. Außerdem werden weitere Verfahren der nicht-invasiven Probenentnahme, z. B. aus der Maulschleimhaut oder über Haarfollikel, auf ihre Praxistauglichkeit geprüft.
Den Tierschutzausschuss erreichen Sie per Mail